Was tun bei einem Autounfall?

Eine Sekunde nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Unfälle passieren schneller, als einem lieb ist. Wenn Sie dann noch in einem Schockzustand sind, ist die Überforderung komplett.
Wir haben die wichtigsten Punkte, wie Sie sich bei einem Unfall zu verhalten haben, für Sie zusammengefasst. In der Hoffnung, dass Sie sich in einem Ernstfall daran zurückerinnern können.
Bei Sachschaden ein Unfallprotokoll ausfüllen
Um andere Verkehrsteilnehmer auf den Unfall aufmerksam zu machen, schalten Sie zunächst die Warnblinker und das Abblendlicht ein. Danach stellen Sie Ihr Warndreieck auf. Innerorts sollte sich dies 50 Meter von Ihrem Fahrzeug befinden, ausserorts oder auf der Autobahn 100 Meter.
Ist ein Sachschaden entstanden, halten Sie diesen mit der Kamera fest und füllen Sie ein Unfallprotokoll aus. Beachten Sie, dass Sie pro Unfall ein Protokoll verwenden. Die Rückseite ist nur für die Versicherung notwendig und kann daher auch erst später nachgetragen werden.
Sie haben kein Unfallprotokoll in Ihrem Auto? Hier geht es zum Download, damit Sie für den Fall der Fälle vorbereitet sind.
Sollte es Verletzte geben oder die involvierten Parteien sind sich nicht einig, sollte die Polizei hinzugezogen werden. Dasselbe gilt für Unfälle auf der Autobahn, bei Brand- oder Explosionsgefahr, bei einer Kollision mit Wildtieren oder wenn einer involvierten Parteien nicht vor Ort ist.
Ganz wichtig: Melden Sie die Schäden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung.
Diese Versicherungen springen ein
Apropos Versicherung, wer bezahlt denn nun bei einem Unfall? Diese Antwort ist nicht so leicht zu beantworten und hängt von der Art des Unfalls ab.
Hier zwei Beispiele für einen Selbstunfall: Dabei handelt es sich um einen Unfall, bei dem die aktive Beteiligung von Dritten ausgeschlossen werden. Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Pfosten rammen und sich Kratzer und Dellen an Ihrer Autotür einfangen, bezahlt dies normalerweise die Vollkaskoversicherung. Achtung: Eine Teilkaskoversicherung deckt dies in der Regel nicht.
Doch was ist, wenn Sie versehentlich den Töff des Nachbarn anfahren? Hier übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden am Töff. Sollte ebenfalls ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden sein, fällt dieser wieder in den Zuständigkeitsbereich der Vollkaskoversicherung.
Wenn Sie nicht wissen, wer der Eigentümer eines beschädigten Fahrzeugs oder Gegenstandes ist, hinterlassen Sie unbedingt Ihre Kontaktdaten.
Für einen Auffahrunfall trägt grundsätzlich immer die hintere Person, die nicht bremsen kann, die Schuld. Aber auch das kann etwas schwammig werden, wenn der Unfall bei dichtem Verkehr oder innerhalb einer Massenkollision verursacht wird. In diesem Fall muss wieder die Haftpflichtversicherung des Schuldigen in die Tasche greifen.
Abschleppdienst – wir helfen Ihnen gerne weiter
Was machen Sie nun, wenn das Auto mitten auf der Strasse steht und nicht mehr fahrtüchtig ist? Genau, Sie rufen den Abschleppdienst.
Ob dieser von einer Versicherung übernommen wird oder nicht, hängt in erster Linie davon ab, ob Sie der Geschädigte oder der Unfallverursacher sind. Es kann aber in beiden Fällen sein, dass Sie die Dienstleistung zunächst selbst bezahlen müssen. Bewahren Sie die Rechnung daher gut auf. Sie haben in beiden Fällen aber gute Chancen: Als Geschädigter reichen Sie die Quittung bei der gegnerischen Versicherung ein. Für Verursacher werden die Gebühren ebenfalls häufig übernommen.
Sie brauchen Hilfe? Unser hauseigener Abschleppdienst ist immer für Sie da! Während unseren Öffnungszeiten erreichen Sie uns unter der Nummer 052 336 17 38. Unfälle können aber natürlich auch ausserhalb der Bürozeiten passieren. In diesem Fall eilt Ihnen Peugeot Assistance innert 30 Minuten zur Hilfe. Für die Schweiz wählen Sie die 0800 55 50 05.
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